Die Katholische junge Gemeinde (KjG) im Diözesanverband Aachen macht sich für eine effektive und nachhaltige Friedenspolitik stark! In dem Beschluss der außerordentlichen KjG-Diözesankonferenz im Januar 2023 fordern wir:
FRIEDEN IST MEHR WERT!
Die Bundesregierung soll entstehende Freiräume in der Finanzplanung insbesondere dafür nutzen, neben den Verteidigungsausgaben auch die Mittel für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit angemessen zu erhöhen. Hierbei ist ein Verhältnis von eins zu eins beim Verteidigungsbudget zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote, welche 0,7% des Bruttoinlandseinkommens insbesondere für Krisenprävention, humanitäre Hilfe, Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit veranschlagt, aber nicht erreicht.
Für die zukünftigen Finanzplanungen für ein Jahr fordern wir darüber hinaus, dass die Ausgaben, für die nicht militärischen Bereiche zur Friedensförderung stets höher veranschlagt werden als der Verteidigungsetat. Dies geschieht unabhängig von der Höhe des Verteidigungsetats.
Insbesondere muss die Bundesregierung den zugesagten Verpflichtungen zur Unterstützung der Vereinten Nationen und ihrer Hilfsorganisationen nachkommen und so vor allem junge Generationen in Krisenregionen ein menschenwürdiges Leben, Teilhabe und Entwicklung ermöglichen.
NACHHALTIGE ENTWICKLUNGSZIELE KONSEQUENT UMSETZEN!
Die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sind ein Garant für Frieden, wenn sie konsequent umgesetzt werden. Daher fordern wird die Bundesregierung dazu auf, die SDGs unter Einbezug aller Ministerien und der Zivilgesellschaft zum Leitfaden allen politischen Handelns zu machen.
MILITÄRISCHE EINSÄTZE DÜRFEN NUR ÄUSSERSTE MITTEL SEIN!
Zur Zusage militärischer Einsätze deutscher Streitkräfte außerhalb der NATO-Bündnisgebiete soll eine 2/3-Mehrheit bestehen. Wir hoffen, dass zu diesem brisanten Thema auch ausreichende inhaltliche Debatten geführt werden. Zusätzlich gibt es aktuell keine Kampfeinsätze, sondern nur Einsätze zur humanitären Hilfe, bei der eine einfache Mehrheit ausreichend ist.
Unter militärischen Einsätzen verstehen wir in der KjG explizit folgendes:
Wie im Grundgesetz begreifen wir einen militärischen Einsatz als die Verwendung der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt unter Ausübung von hoheitlichem Zwang. Darunter ist die Einwirkung der Streitkräfte auf Personen oder Sachen mittels körperlicher Gewalt oder Waffen zu verstehen.
Diese Definition sehen wir in Abgrenzung zu humanitärer Hilfe und Friedensmissionen.
Unter Friedensmissionen und Missionen ohne Kampfauftrag verstehen wir in der KjG Beispielsweise die Absicherung von Einsätzen von NGOs. Deshalb fordern wir, dass diese militärischen Einsätze nur das äußerste Mittel sein dürfen. Bevor zu diesen Mitteln gegriffen wird, sollte stets mittels einer friedensorientierten und vorbeugenden (Außen-)Politik ein Konflikt verhindert werden. Ist diese Krisenprävention als gescheitert anzusehen, sollen vor einem militärischen Einsatz alle kommunikativen und demokratischen Konfliktlösestrategie und Verhandlungswege einschließlich wirtschaftlicher Sanktionen angewandt werden.
WAFFENEXPORTE AUS DER EU AN DRITTSTAATEN BESSER REGULIEREN!
Wir wollen nicht, dass Deutschland Schuld an der Verschärfung von Konflikten trägt. Daher sprechen wir uns für eine Abwägung in Abhängigkeit zur gegebenen Situation aus:
Für den Export von Kriegswaffen und Munition in Staaten, die nicht zu den Bündnisländern der NATO und / oder der EU zählen, kann keine allgemeine Regelung formuliert werden. Stattdessen fordert die KjG die Bundesregierung dazu auf, im Falle eines völkerrechtswidrigen Angriffs zu ermitteln, von welchem Staat die Angriffe ausgehen (Aggressor) und welcher Staat als primär betroffen ausgemacht werden kann. Im Falle, dass Waffen exportiert werden, dann sollen die Waffen an die Angegriffenen geliefert werden.
Unter Waffenexporten verstehen wir explizit den Verkauf als auch die Lieferung von Waffen.
Für den Fall, dass die Rolle von Aggressor und Betroffenem nicht klar auszumachen ist, sollen keine Waffen und Munition exportiert werden.
In allen Fällen eines Waffen- oder Munitionsexports soll dies nicht aus wirtschaftlichen Gründen geschehen.
Dies fordern wir, weil wir nicht weitere Schuld an der Verschärfung von Konflikten, gravierenden Menschenrechtsverletzungen in anderen Staaten, organisierter Kriminalität und Kriegen auf uns laden wollen.
UN-SICHERHEITSRAT REFORMIEREN!
Wir fordern die Reformierung des UN-Sicherheitsrates, der mit der Wahrung des Weltfriedens beauftragt ist. Uns ist bewusst, dass diese Forderung sehr weitreichend ist und über das Hauptziel des Antrags hinausreicht.
Der UN-Sicherheitsrat kann nicht nur Empfehlungen aussprechen, sondern Beschlüsse fassen und gehört damit zu den wichtigsten Einrichtungen der UN. Dennoch kann dieses Organ der UN aufgrund seiner machtorientierten Struktur seine wichtigen Aufgaben häufig nicht erfüllen, sondern steht sich selbst im Weg.
Für eine Reform fordern wir:
-Wir fordern eine Abschaffung des VETO-Rechts der Mitgliedsstaaten, da dieses Recht häufig die Entscheidung und die eigentliche Arbeit des Sicherheitsrates behindern. Stattdessen soll ein reines Mehrheiten-System eingesetzt werden, womit die Beschlüsse demokratisch gefällt werden.
-Wir fordern die Aufnahme von ständigen Mitgliedern mehrerer Nationen, die divers über alle Kontinente verteilt sind. Dies ermöglicht das Einbringen der Probleme und Anliegen der gesamten Weltbevölkerung.
-Bei groben Verstößen von Mitgliedsstaaten gegen die Menschenrechte, wie durch einen völkerrechtswidrigen Angriff eines anderen Staats, soll es die Möglichkeit geben ständige Mitgliedsstaaten zu sanktionieren oder temporär auszuschließen.
ABRÜSTUNG WELTWEIT LANGFRISTIG VORANBRINGEN!
Kurzfristig erachten wir einen Abbau der militärischen Waffen (Abrüstung) als nicht sinnvoll und aktuell als unrealistisch. Den Start sollten der Logik nach die Staaten machen, die mit Atomwaffen gerüstet sind. Zuvor werden auch kleinere Staaten nicht mit der Abrüstung beginnen, um sich im Ernstfall im gewissen Maße verteidigen zu können. Eine Forderung nach baldiger internationaler Abrüstung würde entsprechend bedeuten, dass Deutschland mit diesem Anliegen voran geht. Dies erachten wir in der aktuellen politischen Lage in Osteuropa als nicht sinnvoll.
Dennoch fordern wir, dass sich Deutschland langfristig auf internationaler Ebene, insbesondere auch durch das Engagement in den Vereinten Nationen, stärker für die weltweite Abrüstung einsetzt.
Weiterhin fordern wir die Entwicklung neuer Kontrollverträge, die die Ausstattung der Länder mit Waffen regelt und die neben der Abschaffung von Massenvernichtungswaffen insbesondere neuentwickelte Waffensysteme und Formen der Kriegsführung, wie beispielsweise Überschall-Waffen oder Cyber-Attacken thematisieren sollen. Ebenfalls sollen die Rüstungskontrollverträge den Möglichkeiten von Kommunikation und Kontrolle gerecht werden.
Wir erwarten, dass neue politische Wege zur Rechtfertigung von schwierigen Entscheidungen geschaffen werden. Dazu gehören Entscheidungen zur Beilegung von Konflikten, zum Schutz von Menschen vor Gewalt, zur Konfliktprävention und Konfliktnachsorge, sowie zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Im Sinne des restlichen Antrags sollen diese politischen Wege an möglichst vielen Stellen ansetzen und vorrangig mit nichtmilitärischen Mitteln umgesetzt werden.
BEGEGNUNG FÜR FRIEDEN UND VERSÖHNUNG FÖRDERN, JUGEND UND FRAUEN* STÄRKER BETEILIGEN!
Wir fordern die Koordination von Programmen zu einer nachhaltigen Friedens- und Versöhnungsarbeit in betroffenen Gebieten nach den Konflikten, über Fragen der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit hinaus mit Blick auf Gerechtigkeits- und Versöhnungsarbeit. Zusätzlich fordern wir die Entwicklung und Durchführung von präventiven Programmen und Maßnahmen bevor es zu Konfliktszenarien kommen kann.
Frauen* sind bewusst und aktiv in Friedensprozessen zu beteiligen. Dies fördert nicht nur die Geschlechtergerechtigkeit, sondern sichert auch, dass Frauen* und Männer* gemeinsam die Stabilität von Friedensprozesse erhöhen können.
Insbesondere sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärker in die Friedensprozesse mit eingebunden werden. In der Vergangenheit haben sich Austauschprogramme für junge Menschen als starke Basis des Friedens erwiesen. Wir fordern, dass Programme und Projekte dieser Art finanziell stärker gefördert werden.
FRIEDENSPÄDAGOGIK ALS VERPFLICHTENDER BESTANDTEIL SCHULISCHER BILDUNG!
Gegenüber Kindern und Jugendlichen hat unsere Gesellschaft besondere Verantwortung. Sie sollen im Sinne der Friedenspädagogik von Beginn an lernen, dass es konstruktive und gewaltfreie Formen der Konfliktbearbeitung gibt. Außerdem ist eine kritische Auseinandersetzung mit internationalen Kriegen und Konflikten aus verschiedenen Perspektiven sowie ziviler Konfliktbearbeitung für das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Wir erachten daher eine Verankerung der Friedenspädagogik als persönliche und politische Bildung als verpflichtenden Bestandteil schulischer Bildung für unabdingbar.
Wegberg, 21.01.2023 Einstimmig beschlossen.
Erklärungen zu Begriffen im Text:
ODA-Quote (Official Developement Assistance)
Unter der ODA-Quote versteht man den Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit. Also das Geld, dass Deutschland und auch andere Länder ausgeben, um das Bildungs- und Gesundheitswesen oder das Verkehrs- und Energienetz auszubauen. Dabei wird das Geld nicht nur in das eigene Land reingesteckt, sondern auch in andere Länder, die bisher noch weniger weit entwickelt sind, als beispielsweise die Länder in Mitteleuropa.
SDGs (Sustainable Development Goals)
Die Ziele für nachhaltige Entwicklung wie sie auf Deutsch heißen, sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen. Davon gibt es insgesamt 17 Stück, die in ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht eine weltweit nachhaltige Entwicklung der Länder gewährleisten sollen. Zu diesen Zielen gehört beispielsweise, dass es keine Armut und keinen Hunger mehr geben soll, aber auch dass alle Menschen Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sauberem Wasser erhalten sollen.
NATO (North Atlantic Treaty Organization)
Die Nordatlantikpakt-Organisation ist Bündnis aus 30 europäischen und nordamerikanischen Staaten. Ziel dieses Bündnisses ist vor allem die Verteidigung. Dazu zählt der Schutz der eigenen Landgebiete, aber auch der Einsatz für weltweite politische Sicherheit und Stabilität.
Bündnisgebiete
Bündnisse wie die oben beschriebene NATO gibt es verschiedene. Die Mitgliedsstaaten werden auch als Bündnispartner oder Bündnisgebiete bezeichnet. Manchmal wird unter Bündnisgebiet auch nicht der Staat an sich gemeint, sondern dessen Landfläche.
Humanitäre Hilfe
Unter Humanitärer Hilfe versteht an, dass Menschen in einer akuten Notlage befinden und sich alleine nicht daraus befreien können, bei dieser Befreiung unterstützt werden. Die Notlage kann beispielsweise durch Naturkatastrophen oder kriegerische Auseinandersetzungen entstehen. Ziel der humanitären Hilfe ist es das Überleben der Menschen zu sichern, ihr Leid zu Lindern und ihnen weiterhin eine Lebensperspektive zu erhalten.
EU (Europäische Union)
Die EU (Europäische Union) ist ein wirtschaftlicher und politischer Staatenbund aus zurzeit 27 europäischen Staaten. Ziel der EU ist vor allem die Wahrung des Friedens und der Demokratie in Europa.
UN-Sicherheitsrat
Die UN (United Nations oder Vereinte Nationen) ist ein Zusammenschluss von 193 Staaten auf der ganzen Welt. Die UN nimmt eine wichtige Rolle in der Durchsetzung der Völkerrechte ein. Dazu gehören zuallererst die Sicherung des Weltfriedens und der Schutz der Menschenrechte zu ihren Aufgaben.
Zu den organisatorischen Einrichtungen der UN gehört auch der UN-Sicherheitsrat. Dieser ist zuständig für die Wahrung des Weltfriedens und der weltweiten Sicherheit. Er beschließt also friedenssichernde und friedenserzwingende Maßnahmen sowie nicht militärische Druckmittel wie Handelseinschränkungen.
VETO-Recht
Das VETO-Recht ist wie ein bindender Einspruch, den man einbringen kann. Wenn sich beispielsweise in einer Gruppe alle Menschen für einen bestimmten Vorschlag einsetzen, aber eine Person mit dem entsprechenden Recht ein Veto einlegt, wird der Vorschlag unwirksam oder wird aufgeschoben.